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   BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B   

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BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B (https://dejure.org/2014,11391)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B (https://dejure.org/2014,11391)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - B 5 R 422/13 B (https://dejure.org/2014,11391)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    Dazu zählen das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot gegenüber Freiheitsrechten (Gebot der Rücksichtnahme) sowie die Verbote, sich widersprüchlich zu verhalten oder Überraschungsentscheidungen zu treffen (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5 S 11; Senatsbeschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 4; BSG Beschlüsse vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris RdNr 18 und vom.

    Denn außerterminliche Äußerungen von Senatsmitgliedern sind jeweils nur Einzelmeinungen und deshalb für die (nachfolgende) Entscheidung des "Gerichts", dh des gesamten Spruchkörpers, unverbindlich (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 4; BSG Beschluss vom.

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet ua, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen erhalten und ihnen dazu angemessene Zeit eingeräumt wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8 und § 128 Nr. 14 S 28; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).

    Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung sachgemäß zu kürzlich eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen, falls nicht offensichtlich ist, dass er den Antrag missbräuchlich stellt (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 und Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 VJ 8/10 B - Juris RdNr 13).

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    Darüber hinaus setzt die Gehörsrüge voraus, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6).

    Wenn der im Verhandlungstermin durch Rechtsanwältin B. rechtskundig vertretene Kläger bemängelt, er habe weder zum Vergleichsvorschlag noch zur 19seitigen Probeberechnung aufgrund des Umfangs und der kurzen Zeit "bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung" Stellung nehmen können, hätte er zumindest aufzeigen müssen, in der mündlichen Verhandlung erfolglos Schriftsatznachlass (§ 202 SGG iVm § 139 Abs. 5 ZPO) oder Vertagung (§ 202 SGG iVm § 227 ZPO) beantragt und damit alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; BVerwG Beschlüsse vom 7.2.2005 - 4 BN 1/05 - NVwZ 2005, 584 und vom 21.12.1999 - 7 B 155.99 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29; Kummer, aaO, RdNr 691).

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